FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

1. Stichtagsbuchung

Warum gibt es beim ErholungsWerk überhaupt Stichtagszeiträume?

Das ErholungsWerk ist ein gemeinnütziger Verein. In erster Linie ist es unsere Aufgabe, Familien mit geringerem Einkommen einen erschwinglichen Urlaub zu ermöglichen. Durch die Gemeinnützigkeit haben wir steuerliche Vorteile und können dadurch die Reisen in die EW-eigenen Ferienanlagen günstig anbieten. Voraussetzung ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen an Personen erbracht werden, die „gemeinnützig“ sind.

Deshalb und um die Vergabe der freien Plätze in den Ferienanlagen des ErholungsWerks sozial gerecht zu gestalten, gibt es einen Stichtagszeitraum für Sommerbuchungen. Dadurch haben speziell Familien mit schulpflichtigen Kindern und geringerem Einkommen die Möglichkeit, das Urlaubsangebot bevorzugt zu nutzen.

Von Zeit zu Zeit ist es darüber hinaus notwendig, in einzelnen Ferienanlagen Zeiträume ausschließlich „gemeinnützigen“ Kunden zur Verfügung zu stellen, um den Erhalt der Gemeinnützigkeitsquote gewährleisten zu können. Eine solche Sperrung betrifft hauptsächlich die Ferienzeiten und muss zum Teil sehr kurzfristig durchgeführt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Aber auch wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht unter die „Gemeinnützigkeit“ fallen, sind Sie uns herzlich willkommen und können unsere Urlaubsangebote buchen (sofern verfügbar). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Preis für nicht gemeinnützige Gäste um 15% höher liegt.

Vergabe der Urlaubsplätze:
Ein spezielles Buchungsprogramm berechnet nach Ihren individuellen sozialen und familiären Gegebenheiten eine Punktezahl.

Weitere Informationen zum Stichtag Bewertungstabelle ansehen
Wie kann ich meine Chancen auf eine Zusage bei der Stichtagsbuchung erhöhen?
  1. Zeigen Sie sich flexibel und nennen Sie Ihren größtmöglichen Urlaubszeitraum.
  2. Geben Sie mehrere Urlaubsziele an.
  3. Wenn möglich, verzichten Sie auf einen konkreten Wohnungstyp in einer Ferienanlage, indem Sie die letzten Ziffern des Objektcodes weglassen. Beispiel: DEOSKUE- statt DEOSKUE661.
  4. Buchen Sie auch dann, wenn Sie Ihren Urlaub noch nicht endgültig mit Ihrem Unternehmen abgestimmt haben. Unsere kundenfreundlichen Stornobedingungen geben Ihnen die Möglichkeit, bis 56 Tage vor Anreise kostenlos zu stornieren.
Wann genau kann ich mich für Urlaub in den EW-eigenen Ferienanlagen anmelden?

Für Urlaube in unseren EW-eigenen Ferienanlagen beachten Sie bitte nachfolgende Stichtagszeiträume.

Unterkünfte unserer Kooperationspartner sowie Flug-, Schiffs-, Rad-, Wander- und Gruppenreisen sind frei buchbar ab Buchungsstart (21.10.2024)


Stichtagszeitraum Sommerbuchung 2025 mit Anmeldeverfahren
Sommerbuchung EW-eigene Ferienanlagen
Reisezeitraum*: 05.05.2025 - 12.11.2025

Anmeldestart: 07.10.2024 für gemeinnützige Kunden
Anmeldeschluss: 31.10.2024
Restplätze frei buchbar für gemeinnützige Kunden: ab 02.12.2024
Für alle Kunden: steht noch nicht fest


Frühbuchung 2025/2026 EW-eigene Ferienanlagen
Reisezeitraum*: 12.11.2025 - 05.05.2026

Buchungsstart ab: 07.07.2025
Ab Buchungsstart direkt buchbar für alle Kunden!

*früheste Anreise bzw. späteste Abreise

2. Urlaubskatalog des ErholungsWerks

Wann erscheint der Urlaubskatalog des ErholungsWerks?

Der Gesamtkatalog des ErholungsWerks erscheint jährlich, immer Ende Oktober/Anfang November.

Gratis Katalog anfordern

3. Buchung beim ErholungsWerk

Wie kann ich beim ErholungsWerk buchen?

Für eine Buchung senden Sie uns bitte ein schriftlich ausgefülltes Buchungsformular zu.

Außerdem können Sie selbstverständlich direkt online buchen, oder Ihre Reise telefonisch unter 0711 / 9744 12825 reservieren.
Eine Buchung per E-Mail ist nicht möglich. Ihre Buchungsbestätigung geht Ihnen umgehend auf postalischem oder elektronischem Wege (wenn PDF-Versand gewünscht) zu. Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 6 Wochen vor Anreise.

Aktuelles Buchungsformular
Was muss ich beim Ausfüllen des Buchungsformulars beachten?

Für Reisen in die Ferienanlagen unserer Kooperationspartner sowie Flug-, Schiffs-, Rad- und Wanderreisen entfällt Punkt 5 der Anmeldung und damit die Berechnung der Gemeinnützigkeit.
Für Reisen in die EW-eigenen Ferienlagen wird aus steuerrechtlichen Gründen weiterhin die vollständig ausgefüllte Anmeldung benötigt. Bei Beantragung eines Zuschusses muß in jedem Fall die Anmeldung weiterhin vollständig ausgefüllt werden.

Wann kann ich meinen Urlaub buchen?

Dies hängt von der Reisezeit und dem Reiseziel ab. Für Urlaube in unseren EW-eigenen Ferienanlagen empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserer Sommerbuchung (siehe oben). Dieses Instrument gibt Ihnen die Möglichkeit sich frühzeitig für Ihr Wunschobjekt anzumelden und ermöglicht uns eine sozial gerechte Vergabe unserer Ferien- und Erholungsangebote. Nach der Sommerbuchung, kann das Restkontingent frei gebucht werden. Bei der Frühbuchung sind die Ferien- und Erholungsangebote ab Buchungsstart sofort und direkt buchbar für alle Kunden.
Flug-, Schiffs-, Rad-, Wander- und Gruppenreisen sowie Eigenanreise-Urlaube in Hotels und Ferienwohnungen unserer Kooperationspartner sind mit dem Erscheinen des Katalogs sofort buchbar. Natürlich sind auch kurzfristige Buchungen, nach Verfügbarkeit, möglich.

HINWEIS: Umbuchungsentgelt

Liebe Gäste, sollten sich zwischen Ihrer Buchung und dem Anreisedatum die Anzahl, die Dauer und/oder die Namen der anreisenden Personen geändert haben, melden Sie die Änderung bitte unter Angabe von Namen und Geburtsdatum bis spätestens einen Geschäftstag (Mo. – Fr.*) vor Anreise

schriftlich unter: Urlaub@ErholungsWerk.de
oder telefonisch unter: 0711/9744 12825

Sollten bei Anreise die Daten nicht übereinstimmen, werden wir ein entsprechendes Umbuchungsentgelt in Rechnung stellen.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Urlaubsteam ErholungsWerk

*zu den allgemeinen Geschäftszeiten des ErholungsWerks

4. Hunde

Kann ich meinen Hund mitnehmen?

Bei einem Urlaub darf der „beste Freund des Menschen“ natürlich nicht fehlen. In den EW-eigenen Anlagen Prüm, Inzell, Harlesiel und Braunlage ist Ihr Hund herzlich willkommen. Auch bei unseren Kooperationspartnern müssen Sie sich nicht von Ihrem Haustier trennen. Achten Sie im Katalog auf den Vermerk „Haustier erlaubt“. Im Internet können Sie nach diesem Kriterium ebenfalls filtern.

5. Zuschüsse

Zuschussbestimmungen
Was muss ich tun, damit ich einen Zuschuss erhalte?

Kann ich den Kinderzuschuss in Anspruch nehmen?
Wie hoch ist der Zuschuss und wie oft erhalte ich ihn?

Der Kinderzuschuss steht aktiven Beschäftigten der Unternehmen Post, Postbank, Telekom und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation unter bestimmten Voraussetzungen zu. Im nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die Zuschussbedingungen:

Zuschussbestimmungen Rechenbeispiele
Kann ich den ver.di-Zuschuss in Anspruch nehmen?

Was muss ich tun, um den ver.di-Zuschuss zu erhalten?
Alle Informationen zum Verdi-Zuschuss erhalten Sie im nachfolgenden Link:

ver.di Zuschuss
Gibt es einen Zuschuss vom Betreuungswerk Post Postbank Telekom?

Im nachfolgenden Link können Sie die Zuschussbedingungen des Betreuungswerks einsehen:

Betreuungswerk Zuschuss

6. Angaben zur Gemeinnützigkeit

Wozu dienen meine „Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit“ auf dem Buchungsformular (Punkt 5)?

Als gemeinnütziger Verein erhält das ErholungsWerk Steuervergünstigungen, die massgeblich zu unserer Preisgestaltung beitragen. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, ist es notwendig, dass diese Punkte von Ihnen ausgefüllt werden.

Wieso ist die Gemeinnützigkeit des ErholungsWerks für mich wichtig?

Ein gemeinnütziger Verein ist in Deutschland grundsätzlich nicht körperschaftssteuerpflichtig und muss seine Umsätze nur mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Diese Ersparnis wird an Sie weitergegeben und spiegelt sich vor allem im Reisepreis der Angebote des ErholungsWerks wider.

Was bedeutet „gemeinnützig“?

Das ErholungsWerk ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen im Bereich EW-eigene Ferienanlagen an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Schwerbehinderung oder ihres Familieneinkommens und Vermögens die Anerkennung des ErholungsWerks als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern. Die dadurch erzielten Steuereinsparungen ermöglichen die günstigen Preise des ErholungsWerks. Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Stichtagsbuchung) bevorzugt behandelt.
Im Rahmen der Verfügbarkeit ist die Buchung der EW-eigenen Ferienanlagen auch durch andere Reiseteilnehmer möglich. In diesem Fall erhöht sich der angegebene Preis um 15%. 

Von Zeit zu Zeit ist es notwendig, in einzelnen Ferienanlagen Zeiträume ausschließlich „gemeinnützigen“ Kunden zur Verfügung zu stellen, um den Erhalt der Gemeinnützigkeitsquote gewährleisten zu können. Eine solche Sperrung betrifft hauptsächlich die Ferienzeiten und muss zum Teil sehr kurzfristig durchgeführt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis

7. Reiserücktritt & Stornokosten

Ist bei meiner Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung inklusive?

Für Rücktritte von Buchungen für Aufenthalte in Ferienwohnungen und Hotelbetrieben des ErholungsWerks sowie in von uns besorgten Ferienplätzen in privaten Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen und für Buspauschalreisen, haben wir für einen Rücktritt aus versichertem Grund eine Reiserücktrittskosten- und eine Reiseabbruchversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung (ERV) für Sie abgeschlossen. Diese Versicherungen sind im Reisepreis enthalten. Weitere Informationen entnehmen sie bitte den nachstehenden Allgemeinen Hinweisen (Punkt 7).

Falls sie darüber hinaus noch das Diebstahl-und Beschädigungs-Risiko absichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Allgemeine Hinweise
Wie hoch sind die Stornokosten im Falle eines Rücktritts?

Die detaillierte Aufstellung der Stornogebühren des ErholungsWerks finden Sie in den nachstehenden Reisebedingungen.

Reisebedingungen
Wann gilt eine Stornoerklärung beim ErholungsWerk als zugegangen?

Bitte beachten Sie die Geschäftszeiten des ErholungsWerks, zu denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Rückfragen, Buchungen und die Entgegennahme von Stornierungen zur Verfügung stehen und die Sie auch für fristgebundene Übermittlungen an das ErholungsWerk beachten sollten.

Kontakt

Telefon: 0711 9744-12825
E-Mail: Urlaub(at)ErholungsWerk.de

ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.
Postfach 50 03 20
70333 Stuttgart

Unser Katalog für die Urlaubssaison 24/25

Für Reisen ab 12.11.2024

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