Das Buchungsformular und die Gemeinnützigkeit
1. Das Buchungsformular
Das ErholungsWerk erhält als gemeinnützige Einrichtung steuerliche Vergünstigungen, die die günstigen Preise ermöglichen. Damit das so bleibt muss das Buchungsformular des ErholungsWerks inkl. den Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit für Reisen in die EW-eigenen Ferienanlagen vollständig ausgefüllt werden.
Nur vollständig ausgefüllte Buchungsformulare können abschließend bearbeitet werden!
Für Aktivreisen sowie Eigenanreise-Urlaube in Hotels und Ferienwohnungen unserer Kooperationspartner muss Punkt 5 auf dem Buchungsformular (Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit) NICHT ausgefüllt werden!
So füllen Sie das Buchungsformular richtig aus
Probleme beim Ausfüllen des Buchungsformulars?
Hilfe beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie direkt hier online oder beim Urlaubsteam des ErholungsWerks unter Telefon 0711 9744 12825
oder bei Ihren Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen (z.B. bei den Betriebsräten oder den Sozialberatern).
Buchen beim ErholungsWerk - Erklärvideo
In unserem neuen Erklärvideo zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt wie Sie das Buchungsformular richtig ausfüllen:
Hinweis: Mit Anklicken des Videos verlassen Sie den Internetauftritt des ErholungsWerks und werden zum YouTube-Player von Google LLC weitergeleitet. Sie willigen zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 a) DSGVO ein, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen https://www.google.de/intl/de/policies/privacy
Zum ErklärvideoDas ErholungsWerk ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos fördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen im Bereich EW-eigene Ferienanlagen an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Schwerbehinderung oder ihres Familieneinkommens und Vermögens die Anerkennung des ErholungsWerks als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern.
Die dadurch gewährten Steuerbegünstigungen ermöglichen die günstigen Preise des ErholungsWerks. Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Stichtagsbuchung) bevorzugt behandelt.
Im Rahmen der Verfügbarkeit ist die Buchung der EW-eigenen Ferienanlagen auch durch Reiseteilnehmer möglich, welche die Voraussetzungen gemäß Punkt 5 unseres Anmeldeformulars nicht erfüllen. In diesem Fall erhöht sich der angegebene Preis um 15%.
Der Regelsatz kann leider nicht pauschal benannt werden. Er ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Alter der mitreisenden Kinder. Um Ihnen die Ermittlung des Regelsatzes zu erleichtern haben wir hier für Sie ein paar Berechnungsbeispiele eingestellt.
BerechnungsbeispieleAuf dem Buchungsformular steht, dass mein Vermögen 15.500 € nicht übersteigen darf, ich habe aber eine eigene Wohnung. Muss ich diesen Wert dazurechnen?
Das Vermögen von 15.500,– € bezieht sich nicht auf das selbstbewohnte Eigenheim/Eigentumswohnung, sowie Hausrat und Schmuck. Da wir hier nicht alle Sachverhalte auflisten können, bitten wir Sie, uns bei etwaigen Fragen zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter – Telefon 0711 9744 12825
Wichtig für Ihre Buchung beim ErholungsWerk für Urlaube in EW-eigene Ferienanlagen: Ihre Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit müssen zwingend ausgefüllt werden, da sonst Ihre Buchung von uns nicht angenommen werden darf! (Punkt 5 vom Buchungsformular)
Ihr Kreuz bei 5a) - persönliche Voraussetzungen
Bitte machen Sie Ihr Kreuz bei 5a) (persönliche Voraussetzungen) wenn die Reiseteilnehmer zum Aufenthaltsbeginn das 75. Lebensjahr vollendet haben oder eine Schwerbehinderung vorliegt (bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen) oder als Begleitperson für Hilfsbedürftige mitreisen.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, dann müssen keine weitere Angaben zu den wirtschaftlichen Vorrausetzungen (5b) gemacht werden.
Ihr Kreuz bei 5b) - wirtschaftliche Voraussetzungen
Bitte machen Sie Ihr Kreuz im ersten Kästchen bei 5b), wenn Sie Leistungen nach SGB II/SGB XII (Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe), Wohngeld nach WoGG, einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach § 27a BVG. Eine Berechnung des Haushaltseinkommens/Regelsatzes kann entfallen (bitte Nachweis als Kopie beifügen).
Kann keine Erklärung nach 5a) oder 5b) abgegeben werden, muss für die angemeldeten Personen zwingend die Berechnung des Haushaltseinkommens durchgeführt, mit dem errechneten Regelsatz verglichen und eine Erklärung zum Vermögen abgegeben werden und Sie können mit Punkt 6) fortfahren!
Wichtiger Hinweis:
Bei Buchungen in ErholungsWerk-eigenen Ferienanlagen oder bei Beantragung eines Zuschusses des ver.di Sozialvereins (DTAG) beachten Sie bitte Punkt 5.) auf der Rückseite des Buchungsformulars!
Bei allen anderen Buchungen entfällt Punkt 5.) – gehen Sie in diesen Fällen bitte direkt zu Punkt 6.) um Ihre Buchung abzuschließen.
Ein gemeinnütziger Verein ist in Deutschland grundsätzlich nicht körperschaftssteuerpflichtig und muss seine Umsätze nur mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Diese Ersparnis wird an Sie weitergegeben und spiegelt sich vor allem im Reisepreis der Angebote des ErholungsWerks wider.
Hinweis:
Die Einkommensgrenzen für Kinderzuschüsse der Unternehmen sind geringer, als die für die Gemeinnützigkeit. Das heißt, Sie können die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen, obwohl kein Kinderzuschuss gewährt wird.