Das Buchungsformular und die Gemeinnützigkeit

Strand Harlesiel
Strand Harlesiel ©Alena Ozerova- stock.adobe.com

1. Das Buchungsformular

Das ErholungsWerk erhält als gemeinnützige Einrichtung steuerliche Vergünstigungen, die die günstigen Preise ermöglichen. Damit das so bleibt muss das Buchungsformular des ErholungsWerks inkl. den Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit für Reisen in die EW-eigenen Ferienanlagen vollständig ausgefüllt werden.
Nur vollständig ausgefüllte Buchungsformulare können abschließend bearbeitet werden! 


Für Aktivreisen sowie Eigenanreise-Urlaube in Hotels und Ferienwohnungen unserer Kooperationspartner muss Punkt 5 auf dem Buchungsformular (Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit) NICHT ausgefüllt werden!

Download Buchungsformular

2. Die Gemeinnützigkeit

Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.

Was bedeutet „gemeinnützig“?

Das ErholungsWerk ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos fördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen im Bereich EW-eigene Ferienanlagen an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Schwerbehinderung oder ihres Familieneinkommens und Vermögens die Anerkennung des ErholungsWerks als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern.
Die dadurch gewährten Steuerbegünstigungen ermöglichen die günstigen Preise des ErholungsWerks. Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Stichtagsbuchung) bevorzugt behandelt.
Im Rahmen der Verfügbarkeit ist die Buchung der EW-eigenen Ferienanlagen auch durch Reiseteilnehmer möglich, welche die Voraussetzungen gemäß Punkt 5 unseres Anmeldeformulars nicht erfüllen. In diesem Fall erhöht sich der angegebene Preis um 15%. 

Weitere Infos Stichtagsbuchung
Wie hoch ist der festgelegte Regelsatz?

Der Regelsatz kann leider nicht pauschal benannt werden. Er ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Alter der mitreisenden Kinder. Um Ihnen die Ermittlung des Regelsatzes zu erleichtern haben wir hier für Sie ein paar Berechnungsbeispiele eingestellt.

Berechnungsbeispiele
Was zählt alles zum Vermögen?

Auf dem Buchungsformular steht, dass mein Vermögen 15.500 € nicht übersteigen darf, ich habe aber eine eigene Wohnung. Muss ich diesen Wert dazurechnen?
Das Vermögen von 15.500,– € bezieht sich nicht auf das selbstbewohnte Eigenheim/Eigentumswohnung, sowie Hausrat und Schmuck. Da wir hier nicht alle Sachverhalte auflisten können, bitten wir Sie, uns bei etwaigen Fragen zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter – Telefon 0711 9744 12825

Was muss ich beim Ausfüllen des Buchungsformulars beachten?

Wichtig für Ihre Buchung beim ErholungsWerk für Urlaube in EW-eigene Ferienanlagen: Ihre Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit müssen zwingend ausgefüllt werden, da sonst Ihre Buchung von uns nicht angenommen werden darf! (Punkt 5 vom Buchungsformular)

Ihr Kreuz bei 5a) - persönliche Voraussetzungen
Bitte machen Sie Ihr Kreuz bei 5a) (persönliche Voraussetzungen) wenn die Reiseteilnehmer zum Aufenthaltsbeginn das 75. Lebensjahr vollendet haben oder eine Schwerbehinderung vorliegt (bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen) oder als Begleitperson für Hilfsbedürftige mitreisen.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, dann müssen keine weitere Angaben zu den wirtschaftlichen Vorrausetzungen (5b) gemacht werden.
 
Ihr Kreuz bei 5b) - wirtschaftliche Voraussetzungen
Bitte machen Sie Ihr Kreuz im ersten Kästchen bei 5b), wenn Sie Leistungen nach SGB II/SGB XII (Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe), Wohngeld nach WoGG, einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach § 27a BVG. Eine Berechnung des Haushaltseinkommens/Regelsatzes kann entfallen (bitte Nachweis als Kopie beifügen).

Kann keine Erklärung nach 5a) oder 5b) abgegeben werden, muss für die angemeldeten Personen zwingend die Berechnung des Haushaltseinkommens durchgeführt, mit dem errechneten Regelsatz verglichen und eine Erklärung zum Vermögen abgegeben werden und Sie können mit Punkt 6) fortfahren!


Wichtiger Hinweis:
Bei Buchungen in ErholungsWerk-eigenen Ferienanlagen oder bei Beantragung eines Zuschusses des ver.di Sozialvereins (DTAG) beachten Sie bitte Punkt 5.) auf der Rückseite des Buchungsformulars!
Bei allen anderen Buchungen entfällt Punkt 5.) – gehen Sie in diesen Fällen bitte direkt zu Punkt 6.) um Ihre Buchung abzuschließen.

Wieso ist die Gemeinnützigkeit des ErholungsWerks für mich wichtig?

Ein gemeinnütziger Verein ist in Deutschland grundsätzlich nicht körperschaftssteuerpflichtig und muss seine Umsätze nur mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Diese Ersparnis wird an Sie weitergegeben und spiegelt sich vor allem im Reisepreis der Angebote des ErholungsWerks wider.

Hinweis:
Die Einkommensgrenzen für Kinderzuschüsse der Unternehmen sind geringer, als die für die Gemeinnützigkeit. Das heißt, Sie können die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen, obwohl kein Kinderzuschuss gewährt wird.